- Offizieller Beitrag
Achtung! bei der Nutzung jeglicher Plattform von German Crimetime (Forum,SA:MP,Teamspeak³, Discord) seid Ihr bei der Benutzung einverstanden mit dem Regelwerk, mit den Sanktionen etc. Wichtiger für euch ist nun, dass Ihr die Regeln sorgfältig durchliest da Ihr ihnen zustimmt.
Aktualisiert am: 27.12.2024
§1. Allgemeine Definitionen und Regelungen
-
Adminsitzung:
Die Adminsitzung ist das höchste Gut von German Crimetime, in der Adminsitzung werden Regelungen,Abstimmungen und interne Anregungen diskutiert und besprochen (Konferenz).
Spieler haben die Möglichkeit vor der Adminsitzung (jeden Sonntag 18:30) an einem Userkongress Teilzunehmen, dieser ist extra für sie bestimmt wo sie ihre Anregungen uns mitteilen dürfen. -
Temporäre Regeländerungen:
Ein Full-Administrator+ hat die Möglichkeit temporär, bis zur nächsten Adminsitzung, Regelveränderungen oder gar neue Regelungen aufzustellen oder abzuschaffen.
Für eine Regelveränderung müssen ein triftiger Grund bekannt gegeben werden. -
Bestrafungen:
Ein Spieler darf nicht 2x für ein Regelverstoß sanktioniert werden. Als "2x" zählt nicht, wenn ein Spieler für ein Regelverstoß beispielsweise ein temporäres Sprechverbot + einen temporären Spielausschluss erhält; dieses zählt als eine Sanktion. Bei einer unangemessenen Bestrafung kann sich nach Erhalt beschwert werden, je nach Situation kann die Bestrafung dann erlöschen und in einem weiteren Verfahren Schadensersatz (Ingame-Währung oder sonstige Ingame Güter) verlangt werden. Schadensersatz liegt im Ermessen der jeweiligen Judikativen. Zusätzlich ist zu sagen, das Vergehen, die in der Vergangenheit begangen wurden nicht auf Grundlage von Regelungen bestraft werden können, die nach diesem Vergehen gültig geworden sind (nachstehend "zeitliche Verbrechen-Regel Differenz"). Unwissenheit schützt außerdem vor Strafe nicht.
Vorsicht, der Donatorrang schützt nicht vor Strafen, egal welcher Art. Anträge oder Support wird ebenfalls bei Spielern mit Donatorrängen nicht priorisiert. -
Ablauf von Bestrafungszeitraum:
Es besteht bei Bestrafungen die Möglichkeit, vergehen aus der Vergangenheit zu bestrafen, die von der Gegenwart entfernt sind. Dabei ist jedoch weiterhin die zeitliche Verbrechen Regel Differenz (siehe 1.3, Bestrafungen) zu beachten. Die Legislative trägt die Verantwortung, diesen Bestrafungszeitraum in Relation zu dem Vergehen und der Existenzdauer von dem Projekt German Crimetime (Oktober 2014) zu stellen. Diese müssen schriftlich festgehalten werden, die Exekutive hat diesen folge zu leisten. -
Admin - Chat:
Der Admin - Chat (nachstehend A-Chat) dient nicht zur allgemeinen Kommunikation zwischen Spieler und Teammitglied. Seine primäre Funktion ist das schnelle Benachrichtigen von Teammitgliedern bei Notfällen. Notfälle sind beispielsweise Spieler, die sich gegenüber anderen Spielern Vorteile erschaffen (Buguser, Cheater, ...) oder auch Fehlermeldungen. Bei Fragen oder tieferen Problemen dient der Befehl '/sup', welcher das Erstellen von einem Ticket ermöglicht. -
Teammitglieder:
Teammitglieder sind Mitglieder der Community, mit gesonderten Rechten. Sie stellen die Exekutive Kraft des Projektes German Crimetime dar. Sie werden , im Gegensatz zu nicht - Teammitgliedern, anders bei Verstoß gegen das Regelwerk sanktioniert und bestraft. Ihnen ist Respekt und Gehorsam zu leisten, welches, egal in welcher Situation, höchste Priorität hat. Nachstehend auch Exekutive genannt. -
Besondere Ereignisse:
Besondere Ereignisse (nachstehend Events) sind Aktivitäten, die eine bestimmte Aufgabe fordert, die von den Mitspielern zu bewältigen ist. Hierbei muss es einen oder mehrere Gewinner geben, die den zuvor genannten Gewinn zugesprochen bekommen (bei mehreren Gewinnern ist die Teilung des Gewinnes durch die Anzahl der Gewinner möglich, dabei kann je nach Platzierung des Gewinners die Menge der Ausschüttung variieren). Diese Aktivitäten werden von den Eventmastern geführt und geleitet. Events unterliegen dauerhaft der Regelung, dass Störungen innerhalb des Events zu unterlassen sind und, sofern es von einem Eventmaster von Nöten gesehen wird, sanktioniert wird. -
Eventmaster:
Eventmaster sind Teammitglieder, welche zusätzliche, gesonderte Rechte zugeteilt bekommen haben. Ihnen ist es erlaubt, mit Absprache eines befugten Mitgliedes (meist Full-Administrator+) ein Event zu starten. Sie haben die Befugnis, Regelungen innerhalb des Events zu erstellen und bei Verstoß zu sanktionieren. -
Basecamp:
Basecamp definieren wir als Belagerung durch eine oder mehrere Personen an einen strategisch wichtigen Punkt. Dieser kann eine Gruppenbase, der Zivilistenspawn oder gar das Police Department sein. Ausgeschlossen sind Punkte wie Cluckin' Bell (Zonen), welche im keinsten die Möglichkeit als Nutzung eines Spawnpunktes bieten. Diese Belagerung ist dann zu untersagen, wenn die Opfer zu sehr geschadet werden. Als Faustregel wird hier genannt: Das Töten der Personen, welche am Zeitpunkt des Betreten der Base am Leben waren, ist legitim. Sämtliche weitere Personen oder gar die gleichen (Respawn) sind weder zu provozieren noch anzugreifen. Ausnahmeregelung ist hier die Notwehrregelung, welche lediglich 1x in Kraft gesetzt werden kann. Diese tritt auch nur in Kraft, wenn ohne jegliche Provokation die Opfer, die Peiniger attackieren. Sollte das Verlassen der Base nun erforderlich sein, muss diese Ausnahmslos geräumt werden und darf vorrübergehend nicht durch die gleichen Peiniger attackiert werden. Hierbei wird als Faustregelung dreißig (30) Minuten genannt. Für das Police Department gilt eine Sonderregelung: Jegliche Belagerung des PDs wird als Basecamp angesehen. Allgemein ist noch zu sagen, dass nicht die Base für Basecamp betreten werden muss, sondern auch nur die Opfer im Bereich der Base sein müssen. Eine Belagerung zählt auch dann, wenn der Spieler nur provokatorisch in der Base steht und nach Aufforderung der Gruppenleitung diese nicht verlässt. -
Aktive Umgehung einzelner oder verschiedener Sicherheitssysteme
Das umgehen von Sicherheitssystemen, selbst die Androhung, die zur Regelung der Sicherheit auf German Crimetime dienen, kann mit einem kompletten Projektausschluss geahndet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Versuch, als auch der Erfolg bestraft werden kann, wobei die Strafe hierbei variabel und in Relation zum Versuch / Umgehung / Erfolg steht. -
Milderungen
Milderungen von Strafen können unter Umständen ausgesprochen werden, die da komplette Härte einer Sanktion mildert. Diese können beispielsweise bei Regelbrüchen ausgesprochen, die aus einem ethisch vertretbaren Grund ausgeübt wurden. Dabei legt die Judikative fest, inwieweit der Regelbruch ethisch oder moralisch verwerflich war und entscheidet individuell auf die Situation betreffend. -
Präzedenzfall
Ein Präzedenzfall ist ein vorausgegangener Fall, der als Beispiel für eine Herangehensweise einer Strafsache vorgeschlagen werden kann. Sollte der Angeklagte sich ungerecht behandelt fühlen, kann er eben diesen Fall benennen und die Judikative zur Beachtung zwingen. Sie kann dazu führen, dass eine Milderung (Angleichung) zum Präzedenzfall ausgeführt wird. Dabei ist unerheblich, ob sich die beiden Fälle von einander in kleinsten Mengen unterscheiden. Der Judikative unterliegt der Zwang, keine Willkür geltend zu machen, muss demnach also ähnlich nach dem Beispiel handeln, sofern die nötigen Gegebenheiten vorherrschen. -
Projektleitung
Es ist zwingend notwendig, dass zwei Projektleiter innerhalb der Rechtsgewalt von German Crimetime ihre Stellung haben. Die Übernahme von dem Projekt durch ein Projektleiter ist nicht möglich. Sollte der Fall eintreten, dass ein Projektleiter verhindert ist, wird ein designated User als Projektleiter eingeführt, welcher temporär oder permanent der Projektleitung beiwohnt. Im Falle eines Ausfalles beider Parteien ist die Leitung auf die unteren Instanzen zu verteilen, welche durch die Judikative bestimmt werden. -
Regeländerungen
Änderungen oder das Hinzufügen von Regelungen unterliegt der Legislative, deren Führungssitz der Benutzer Fury inne hat. Das Kabinett wird vom Führungssitzer gewählt und unterliegt ihm. Regeländerungen können nur in gesonderten Fällen kurzfristig erstellt aufgestellt werden (siehe 1.2) und müssen je nach Regelung von der Legislative abgesegnet werden. -
Teamverwaltung
Die Teamverwaltung (auch als Teamleitung bekannt) obliegt der Verwaltung des Teams. In ihnen sind die jeweilige Projektleitung und zusätzlich ernannte Teammitglieder vertreten. Sie sind bei sämtlichen Anliegen bezüglich des Teams zu kontaktieren. Dabei ist zu sagen, dass primärer Ansprechpartner die zusätzlich ernannten Teammitglieder sind und die Projektleitung eher im Hintergrund agiert und lediglich Beschlüsse absegnet. Sollte während des Betriebs vom Projekt keine Teamleitung existieren, kann die Adminsitzung Spieler aus der Community (inkl. Teammitglieder) zur Teamleitung ernennen. -
Güterverwaltung
Sind generell sämtliche Teammitglieder, die den Rang Administrator oder höher inne haben. Sie sind Ansprechpartner auf dem SA:MP Gameserver bezüglich Gütern, die unter anderem Gebiete, Immobilien, Businesse, Fahrzeuge o.ä. umfassen.
§2. Umgang innerhalb der Community
- "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Grundgesetz, Artikel 1 Abs.1)
dadurch werden sämtliche vulgäre Aussagen gegen über anderen von dem German Crimetime Team (nachstehend GCT - Team) sanktioniert. Jedes Teammitglied hat einen Entscheidungsfreiraum, um je nach Situation / Vergehen zu sanktionieren, grob wird sich aber an den Strafkatalog gehalten. Auch werden Aussagen, die im Grunde keine Beleidigung sind, sanktioniert, sofern diese als Beleidigung auffassbar sind und das jeweilige Teammitglied dem zu stimmt (Paradebeispiele: Hund, Jude, ...). Das Diskreditieren von Subjekten innerhalb von German-Crimetime ist als kongruent wie Maximum an vulgärer Aussprache zu verstehen. - Die Weitergabe von persönlichen Daten anderer ist ohne deren Einverständnis strengstens untersagt. Bei Vergehen kann je nach (weitergegebener) Daten ein permanenter Spielausschluss ausgesprochen werden. Jeder Spieler hat das Recht, sich hinter einem Pseudonym zu verstecken und sein Recht auf Anonymität geltend zu machen (näheres in §2.7).
- Das Belästigen von der Community, welches durch Spam oder ähnlichem verursacht wird, wird ebenso wie vulgäre Aussprache sanktioniert. Auch hier kann je nach Härte und Dauer die Bestrafung variieren und wird vom ausführenden Teammitglied festgelegt. Hierunter fallen insbesondere Aussagen, die beleidigend gemeint sind, aber keine Beleidigung sind (z.B. du Pfosten, ...). Das Provozieren innerhalb der Community ist ebenso untersagt. Darunter fällt beispielsweise auch das Ausnutzen der beschränkten Reaktionszeit mancher Spieler.
-
1. Das Besitzen von unerlaubten Modifikationen, welche im geringsten einen Vorteil gleicher verschafft oder diese Schaden zufügt (direkt oder indirekt), ist der Community nicht erlaubt. Auch nachwirkend können Mitglieder der Community für ihr Fehlverhalten dieser bestraft werden. Als Bestrafung wird im Normalfall ein permanenter Spielausschluss und ein Range-IP-Ban ausgeübt. Gleichwertig ist das nicht- Melden von Cheatern zu betrachten.
2. Sollte eine Gruppe über einen längeren Zeitraum (ungefähr 3 - 4 Tage) überdurchschnittlich viele Cheater beherbergen, so wird diese Gruppe als "Brutnetzwerk" einer "Cheaterinversion" gebrandmarkt. Konsequenzen sind an die Gruppenleiter auszuüben, wobei eine vorherige Mahnung (nach 1 - 2 Tagen der genannten Situation) erforderlich ist. - Das Werben für German Crimetime ist generell erlaubt, sofern es im akzeptablen Rahmen der jeweiligen Werbeplattform geschieht. Wir wollen keine Werbung, welche auf der jeweiligen Werbeplattform durch die Administration unerwünscht ist - bei solchen Fällen ist sich direkt an die Projektleitung zu wenden. Bei uns ist lediglich die Werbung innerhalb des Forums der jeweiligen Werbeplattform legitim und wird auch nur dort geduldet. Dabei sind Werbungen für ähnliche Projekte (z.B. C'nR, DM) unerwünscht und zu unterlassen. Gleiches gilt für Foren, welche zur Spaltung (Aufteilung) der Community dienen.
- Sollten Mitglieder der Community einen Server betreiben, welcher in Verdacht steht, abzuwerben, dürfen die Spieler aufgrund einer potenziellen Zerwürfnis der Community von dem Projekt gesperrt werden. Diese Entscheidung obliegt der Adminsitzung und darf nur auferlegt werden, wenn der Server in Relation ähnlich ist (Spielmode, Spielerzahl, ...).
- Spieler, die ihre Aktivität in unserem Projekt unsittlich gestalten, in dem sie Meuten aufhetzen, generell unkonstruktiv schreiben oder gegen die Community arbeiten, dürfen nach Ermessen sanktioniert werden, welches bis zu einem Hausverbot enden kann. Dabei obliegt der Adminsitzung, ein permanentes Hausverbot auszusprechen. Nach deutschem Recht ist es erlaubt, Spieler oder Gruppierungen von seinem Eigentum zu verbannen. Da auch hinter diesem Projekt ein Besitzer steht und das Projekt (Teamspeak3, SA:MP Server, Forum, ...) jeweils ein Gegenstand darstellt, welcher im Besitztum des jeweiligen Projektleiters steht, können diese Verbote ausgesprochen werden.
- Das Verschleiern seiner Identität durch VPN, Proxy oder ähnlichen Dingen ist strengstens untersagt. Spieler, die durch diese Methoden auffallen und keinerlei administrative Erlaubnis haben (welche durch einen Antrag gestellt werden muss) werden vom Projekt ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Stimme per Stimmenverzerrer verändert wird. Dem Spieler ist es hingegen gestattet, sich hinter einem Pseudonym (Benutzernamen) zu verstecken und keinerlei Angaben zu seiner realen Persönlichkeit zu machen. Verweigert wird dieses Recht, sofern der Spieler sich für ein öffentliches Amt bewirbt, wodurch reale Angaben (Verwaltung vertraulich) angeben werden müssen, wenn auch nicht öffentlich (beispielsweise Angaben per PN oder mündlich bei einem jeweiligen Verwalter).
§3. Handel
- Als Handel wird das Transferieren von einem oder mehreren Gütern zwischen einem Subjekt A und einem Subjekt B gemeint.
- Der Handel von virtuellen oder physischen Gütern, die außerhalb von German Crimetime produziert oder Verwendung finden können, ist zu unterlassen. Die Benutzung von Werbeflächen für die Werbung eines Handels außerhalb von German Crimetime ist ebenso zu unterlassen.
- Das Verschenken von Gütern wird generell nicht toleriert. Je nach Höhe / Wert des Gutes (dazu zählt auch Geld) kann eine Sanktion folgen, welche beiden oder mehreren Parteien einen großen finanziellen Schaden zu fügen können. Je nach Höhe des Wertes kann auch ein permanenter Spielausschluss folgen.
- Der Verkauf von Gütern, deren Verkaufspreis deutlich drüber oder drunter des Wertes liegt, fällt unter Geldwäsche und wird nach Punkt 3.5, Verschenken von Geld, geahndet.
- Der Handel von Gütern, die durch einen Fehler entstanden, vervielfältigt, oder verändert wurden ist grundsätzlich verboten. Beim Verdacht von solchen Gütern (nachstehend "Falsch-Gut", Mehrzahl "Falsch-Güter") ist sofort die Exekutive zu kontaktieren, die dann in der Verantwortung steht, dieses zu überprüfen. Bei Bestätigung, dass es sich beim gemeldeten Gut um ein Falsch-Gut handelt, ist dieses aus der virtuellen Welt von German Crimetime zu entfernen und den Entstehungspunkt zu lokalisieren und zu beseitigen (ggf. den Ersteller sanktionieren).
- Die Schenkung von Geld ist zu unterlassen. Sollte ein Spieler kein Interesse mehr an seinem Vermögen haben, ist ihm nicht erlaubt, dieses ohne ein Gut zu verschenken. Lediglich der Kauf von Gütern, die einen ungefähr ähnlichen Wert haben, dürfen gekauft werden um Geldwäsche zu verhindern.
- Anzumerken ist aber, dass die Unterstützung von Freunden oder Gruppenmitglieder erlaubt ist, sofern dieses sich im kleinen Rahmen abspielt. Der Transfer von 2 Millionen Dollar pro Person und pro Woche wird geduldet. Gruppenmitglieder dürfen $250.000 pro Tag als Waffengeld erhalten.
- Das Erhalten von Geldern, die den gesetzlichen Rahmen sprengen, ist nicht geduldet. Geld, welches über diesen Rahmen liegt, muss per /charity an den Server gespendet werde
- Das Bezahlen von Dienstleistungen außerhalb des SA:MP Gameservers darf nicht durch Währungen oder Güter innerhalb der SA:MP Instanz erfolgen.
§4 Namensgebung
- Mit der Namensgebung ist die Bezeichnung von Objekten gemeint, die auf German-Crimetime Verwendung finden. Darunter fallen Accountbezeichnungen (sogenannte "Ingame-Namen"), Rangnamen, Beschreibungen von Immobilien und sonstigen öffentlich-sichtbaren oder gruppen-internen Schriften (z.B. Message of the Day von Gruppen).
- Ein Zusammenschluss von mehreren Spielern hat die Möglichkeit, über einen Antrag im Forum einen Familiennamen zu sichern. Dieser darf dann nur von autorisierten Spielern getragen werden, welche von dem Familiengründer (Antragssteller) festgelegt wird. Bei Verstoß wird ein Zwangsnamechange sowie ein B-Warn verhangen.
- Auch ist die gleiche Bezeichnung von zwei verschiedenen Objekten nicht legitim. Sollte es bei einer Bezeichnung zu einer Verwechslungsgefahr kommen, kann ebenso ein Zwangsnamechange sowie ein B-Warn verhangen werden, Beispiel: Yakoza und Yakuza. Hierbei hat immer der Ältere (Alter entspricht der Existenzdauer der Bezeichnung) die Möglichkeit, einen Zwangsnamechange der anderen Gruppe zu verlangen oder eine Umbenennung auf Kosten der anderen Gruppe.
- Die Benutzung von Namensgebungen, die anderen Spielern schadet oder zur Provokation dienen, können je nach Objekt (Spieler Account) gesperrt oder (Gruppe) gelöscht werden. Dabei werden Lückenfüller wie * oder . immer als äußerst negativ angesehen. Als Provokation sind auch beleidigende Namen gemeint, die einzelne, aber auch Menschengruppen oder Rassen beleidigen (siehe 2.1).
- Sinnlose Namen oder Bezeichnungen, die nicht als Namen erkennbar sind, sind zu unterlassen. Dabei sind beispielsweise Namen gemeint, die schwer aussprechbar sind, hauptsächlich aus Sonderzeichen und Zahlen bestehen oder Lückenfüller enthalten (siehe 4.4). Wir nehmen uns das Recht, sofern der Spieler sich neu registriert hat, ihm einen Namenswechsel ("Namechange") aufzuzwingen. Dieser nötigt den Spieler, entweder sich einen neuen Account mit einem anderen Namen zu erstellen oder seinen Namen bei seinem existierenden Account umzubenennen.
- Das sogenannte "Trolling" durch kindische oder abstoßende Namen ist zu unterlassen und führt zu einer Accountsperrung und, sofern es vermehrt vorkommt, zu einem IP - Ban oder ähnlich vergleichbarem.
§5. Kampf um virtuelle Güter
Im folgenden wird eine Zone oder ein Gebiet als Gut bezeichnet (Mehrzahl Güter).
- Der Kampf ist nur den beiden Gruppen gewährleistet, dritte Gruppen haben keinerlei Recht, sich in den Kampf zu integrieren. Dieses Recht ist lediglich den Kämpfenden und den Staatsfraktionen enthalten.
- Das Manipulieren des Kampfes (z.B. durch Verhinderung des Spielgeschens einer der Gruppen), sofern es nicht administrativ ausgelegt ist, wird als grober Regelverstoß anerkannt und dementsprechend sanktioniert.
- Sollte ein Spieler der Gegnergruppe als "großer" Regelbrecher verurteilt werden, kann die Gruppe auf Verzicht des Kampfes und die Übertragung der Rechte des Gutes an die eigene Gruppe plädieren. Dabei ist es wichtig, dieses Willen einem Administrator+ kundzugeben. Damit wird beispielsweise ein Ban als Cheater oder gleichwertiges gemeint.
§6. Fehler und Modifikationen innerhalb und auf dem Projekt German Crimetime
- Das Ausnutzen von Fehlern, die durch das Skript, das Forum, dem Voiceserver, dem Control-Panel, oder der GTA:SA Engine hervorgerufen werden, ist verboten. Sämtliche Fehler, die gefunden werden, sind bei einem Teammitglied und per privater Nachricht an die Projektleitung sofort zu melden. Das Ausnutzen von Fehlern, sowie das nicht melden von Fehlern führt zu einer Sanktion, dabei ist es irrelevant, ob der ausgenutzt wurde oder nicht. Auch das weitergeben von Fehlern, ohne diese vorher bei einem Teammitglied gemeldet zu haben, führt zu einer Erhöhung der folgenden Sanktion. Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Die Beschleunigung durch Pfeiltaste Nach-Oben auf Motorrädern
- Das Nicht-Nachladen von Waffen durch Scrollen
- der umgangssprachliche "Kanten - Bug"
- der umgangssprachliche "Bunnyhop"
- das Beschleunigen des Spielers durch Laufskripte
- Sollte es einem Spieler auffallen, dass er im Kampf einen Bug ausgenutzt hat (beispielsweise C-Bug oder Slidebug), hat der Spieler die Möglichkeit, sich Aktionslos hinzustellen und sich töten zu lassen. Dadurch wird der Vorwurf des Buguse (sofern sich dieser auf den Kampf bezogen hat) verworfen.
- Die Sanktionierung folgt durch Buguse pro Situation und nicht im allgemeinen lediglich pro Buguse. Bedeutet, dass man für einen Bug mehrmals bestraft werden kann, sofern es sich um verschiedene Situationen handelt.
- Zusätzlich ist noch zu sagen, dass von einer Bestrafung seitens der Exekutiven abgesehen werden kann, sofern dieser Bug keinen Vorteil gegenüber sich oder anderen bezweckt hat.
- Das Umgehen von aktiven Bestrafungen ist verboten und wird ggf. mit Verdopplung der derzeitigen Sanktion o.ä. bestraft.
- Das Modifizieren des Spiels, um sich dadurch einen Vorteil gegenüber anderen zu verschaffen, ist strengstens verboten. Darunter fallen sämtliche Drittprogramme, die das Spiel vorteil-bringend erweitern. Darunter fallen Keybinder, die aus weiterer Distanz Nametags zeichnen können, Skins, die Signalfarben oder generell hellere Farben zeigen, oder beispielsweise Modifikationen, die den eigenen Skin kleiner und die anderen größer machen. Modifikationen, die lediglich das Aussehen verändern und dabei keinerlei andere Attribute (beispielsweise die Größe, Breite, ...) verändern, sind erlaubt. Auch dürfen andere Sounds hinzugefügt werden. Gleiches gilt für die Modifikation von Objekten und PickUps, die Attribute außerhalb von dem Aussehen verändern (siehe auch §2.4).
§7. Umgang mit dem eigenen Account
- Dem einzelnen Spieler ist es nicht erlaubt, zeitgleich mehrere (2 oder mehr) aktive Accounts zu betreiben (nachstehend Multiaccounting oder Multiaccounts). Aktiv ist der Account dann, wenn er nicht permanent von einzelnen oder allen Instanzen ausgeschlossen wurde. Sollte ein Spieler gebannt werden und ohne weiteres, sprich ohne die Verwendung von Programmen (Proxy, IP - Changer, ...), auf die jeweilige Instanz verbinden können, ist es dem jeweiligen Subjekt erlaubt (sofern nichts anderes von einem Teammitglied kommuniziert wurde).
- Auch dürfen, um dieses explizit zu erwähnen, mit einem Multiaccount keine temporären aktiven Strafen eines Accounts umgangen werden (Timebans, Jail, Mutes, o.ä.).
- Der Spieler hat keinerlei Anspruch auf ehemals erworbene Güter, wenn er sich einen neuen Account erstellt.
- Sollten mehrere (zwei oder mehr) das gleiche Netzwerk, sprich über die gleiche IP verfügen, nutzen, ist dies anzumelden, damit keine Sperrung der beiden Accounts aufgrund der Regelung 7.1 in Kraft tritt. Das Anmelden verläuft über das Forum und ist per Antrag zu stellen. Jedem Subjekt ist nur ein aktiver Account gestattet.
- Wird festgestellt oder sollten begründete Zweifel vorliegen, ist eine Identifikation der Multiaccounting Personen erforderlich. Das kann je nach Bearbeiter der Situation unterschiedlich gehandhabt werden und liegt auch im Ermessen dieser. Zur Identifikation kann beispielsweise der Teamspeak Server (Voice to Voice) verwendet werden.
- Die Weitergabe von Daten an Dritte (Accountdaten) und die Gewährung eines oder mehreren Zugriffen auf den eigenen Accounts durch Dritte ist untersagt. Damit ist auch der Verkauf des Accounts eingeschlossen.
- Wurde sich Zugriff auf den eigenen Account von Dritten verschafft, sei es durch Spionagetools oder Brutforce, haftet German-Crimetime für keinerlei Schäden am eigenen Account. Der Spieler ist selbst für seinen Account und damit verbundenen Daten verantwortlich. Sollten öffentliche Schäden verursacht worden seien (Beleidigungen, Missbrauch von Rechten) behalten wir es uns vor, den Account zu bestrafen, auch wenn der Accounteigner selbst es nicht vollzogen hat. Auch kann eine Bestrafung nach 7.4 (Weitergabe an Dritte) folgen.
§8. Verantwortlichkeiten von Inhalten
- Jeder Inhalt, welcher auf einer Instanz von German Crimetime veröffentlicht wird, wurde nicht in einem Rechtsverhältnis mit German Crimetime veröffentlicht. Bedeutet, dass sämtliche Verantwortung und Rechtlichkeit beim einzelnen liegt und auch von diesem überprüft werden muss.
- Sämtliche Inhalte müssen den allgemein gültigen Regelungen entsprechen. Andernfalls werden komplette oder Teile des Inhalts gelöscht und nach den Regelungen sanktioniert.
- Plagiate sind zu unterlassen und unerwünscht. Je nach Stärke und Stellung innerhalb des Projektes (Teammitglied, Leader o.ä.) können Entlassungen und ähnlich starke Sanktionen ausgesprochen werden. Auch besteht hier die Möglichkeit, durch einen Hinweis auf eine Bearbeitung nur eine mündliche Verwarnung auszuhändigen. Ein Plagiats-Fall tritt nicht ein, wenn die Plagiats-quelle mit dem Benutzer übereinstimmen (selbe Person) oder die Quelle das Plagiat duldet (hier muss sich vorher eine Stellungsnahme eingeholt werden).
§9. Abwesenheit
- Jedes Mitglied in der Community hat die Möglichkeit, sich über einen Zeitraum freizustellen. Dabei ist es wichtig, dies in einem interen Forum oder in der Öffentlichkeit durch einen Beitrag im Forum zu unterbreiten. Diese Anträge sind in dem Forumbereich 'Anträge' einzureichen.
- Es obliegt der jeweiligen Verwaltungsstelle, ob diese Abwesenheitsmeldung Gültigkeit im jeweiligen Angebot hat. Dabei gibt es verschiedene Verwaltungsstellen, die da wären:
- Teamverwaltung
- Güterverwaltung
(Die jeweiligen Definitionen der Verwaltungsstellen sind dem Paragraphen §1 zu entnehmen)
- Je nach Beschaffenheit des Projektes können die jeweiligen Verwaltungsstellen eine Abwesenheit annullieren und als ungültig erklären. Dadurch besteht die Berechtigung, die jeweiligen Rechte oder Güter dem Spieler zu entziehen und neu zu verteilen. Diese Aktion ist jedoch durch die Adminsitzung abzusegnen.
- Sollte eine Abwesenheitsmeldung rechtskräftig sein, so dürfen von der jeweiligen Verwaltungsstelle die Rechte oder Güter nicht entzogen werden. Der jeweilige Besitzer hat die Möglichkeit, seine Rechte oder Güter temporär oder permanent an einen anderen Spieler abzutreten, wobei bei einem Güterwechsel der Paragraph 2.6 auf dem SA:MP Gameserver zu beachten ist.
- Sollte keine Abmeldung erfolgt sein oder diese als ungültig eingeordnet worden sein, erfolgt:
- Nach 5 Tagen der Inaktivität eine Löschung der Gruppe,
- Nach 14 Tage eine administrative Entnahme des Hauses (wird zum Verkauf gestellt oder gelöscht)
- Der Zeitraum zum entziehen obliegt dem GCT Team. (Ansonsten die Regelzeiten nach 9.5.1, 9.5.2)
Mit freundlichen Grüßen,
Das German-Crimetime Team